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Allgemeine Teilnahme- & Zahlungsbedingungen Tanzschule Stüwe-Weissenberg, Gütersloh u. Halle W.

1. Kursplatzreservierung

Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursusplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.

2. Versäumte Stunden / Unterricht

Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden
angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV- und CREA DANCE Tanz- lehrern.

3. Honorarverpflichtung

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

4. Nichtteilnahme am Unterricht

Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.

5. Abmeldungen

Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr von Euro 10,- erhoben. Bei Neuanmeldung wird Ihnen innerhalb eines Jahres die Anmeldegebühr auf das Kursushonorar angerechnet. Bei Abmeldungen bis zur dritten Kursstunde ist die Hälfte des Kurshonorars, bei späteren Abmeldungen das volle Kurshonorar zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge können nicht rückerstattet werden. Es erfolgt dann eine Gutschrift.

6. Fälligkeit / Rücklasten

Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunde zu überweisen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Die Kosten der Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern es kein Verschulden der Tanzschule ist.

7. Wiederholer-Honorar

Das Wiederholer-Honorar beträgt generell 50% des normalen Kurshonorares, jeweils auf volle €-Beträge aufgerundet. Es wird gewährt, wenn der gleiche Kurs nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Bei Kurz- und Sonderkursen wird kein Wiederholerhonorar gewährt.

8. Änderungen

Generell müssen alle Änderungen vor dem Anmeldetermin schriftlich mit der Tanzschule abgeklärt werden.

9. Die CREA DANCE CLUB KARTE

... bleibt Eigentum der Tanzschule. Sie kann jederzeit von der Tanzschule ohne Angabe von Gründen eingezogen werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verlust der Clubkarte kann gegen eine Gebühr von Euro 5,- eine Neue ausgestellt werden.

Unsere regulären Bürozeiten:
Mo - Fr: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 20 Uhr
Sa. 10 bis 13 und 14 bis 20 Uhr
Telefon 05241-1815
Fax 05241-2340050